Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Monate auf Bewährung gefordert, die Nebenklage hatte sich der Forderung angeschlossen. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch für den Beschuldigten. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Am 15. April 2017 wird die 22-jährige ägyptische Gaststudentin Shaden M. in der Cottbusser Innenstadt beim Überqueren einer Straße von einem Auto erfasst. Wenige Tage später erliegt sie ihren Verletzungen im Krankenhaus. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Autofahrer aus Dresden in hohem Maße grob fahrlässig gehandelt habe. Zeugen zufolge soll der Mann in der Tempo-30-Zone kurz vor dem Unfall beschleunigt haben.
Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass der Tod der Studentin hätte verhindert werden können, wenn sich der Fahrer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit gehalten hätte. Sie beruft sich auf ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten.
Dass der 22-Jährige zu einer Jugendstrafe und nicht nach Erwachsenenrecht verurteilt wurde, begründete das Gericht mit einem jugendtypischen Verhalten des Beschuldigten. Es sei nicht auszuschließen, dass "Imponiergehabe" eine Rolle gespielt habe.
Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt, da das Opfer am Tatort angeblich vom Beifahrer des Unfallwagens rassistisch beleidigt worden sein soll. Die Heimatuniversität der Gaststudentin empfahl sogar anderen ägyptischen Studenten aus Cottbus einen Umzug nach Berlin. Das Verfahren wurde eingestellt, weil nicht erwiesen sei, dass ausländerfeindliche und volksverhetzende Parolen gefallen seien, hieß es.