Die internationale Polizeibehörde Interpol hatte einen Fahndungsaufruf gegen Ghosn herausgegeben. Japan ersuchte zudem, den 65-Jährigen verhaften zu lassen. Da es zwischen den beiden Ländern kein Auslieferungsabkommen gibt, ist es unwahrscheinlich, dass Ghosn nach Japan zurückkehrt.
Der frühere Vorstandschef des französisch-japanischen Autobündnisses Renault-Nissan-Mitsubishi war am 19. November 2018 in Tokio unter anderem wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Im April 2019 wurde er unter strengen Auflagen auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Ghosn floh Ende Dezember in einem Privatjet nach Beirut, angeblich in einer Kiste versteckt.
Der frühere Automanager erhob am Mittwoch in Beirut bei seinem ersten öffentlichen Auftritt nach der Flucht schwere Vorwürfe gegen die japanische Justiz. Das Verfahren gegen sich bezeichnete er als politisch motiviert. Zudem beklagte er schlechte Haftbedingungen.
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(dpa/rt deutsch)
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