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Schande: Afghane vergewaltigt Elfjährige – Keine Haft

swaine1988
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Autor: Sven Reuth
Quelle: https://www.compact-online.de/...
2022-07-21, Ansichten 680
Schande: Afghane vergewaltigt Elfjährige – Keine Haft

Man ist in Deutschland ja vieles gewöhnt, was die Verhätschelung ausländischer Schwerstkrimineller angeht. Ein neuer Fall aus Neustrelitz schlägt dem Fass aber den Boden aus. COMPACT trauert auch um und erinnert an deutsche Opfer – wir gedenken der Toten des Multi-Kulti-Irrsinns in unserem COMPACT-Spezial Asyl. Unsere TotenHier als digitale Version zu bestellen!

 Man kann nur noch von der Schande von Neustrelitz sprechen – und vom Versagen, ja von der totalen Abwesenheit des deutschen Rechtsstaats. Am 18. Januar dieses Jahres lockte ein angeblich 16jähriger Afghane ein 11jähriges Mädchen in den Neustrelitzer Schlossgarten und vergewaltigte das Kind dort.

Kinder-Vergewaltiger bleibt in Freiheit

Wie nun bekannt wurde, wurde der Täter schon Ende Juni an einem nicht öffentlichen Verhandlungstag schuldig gesprochen. Das Urteil lautete gerade einmal auf ein Jahr auf Bewährung! Und: Die Staatsanwaltschaft legte keine Berufung gegen das Urteil der Schande ein!

Die lächerliche Strafe, die man eigentlich gar nicht als solche bezeichnen kann, wird wieder einmal mit dem angeblich minderjährigen Täter begründet, dessen Alter aber überhaupt gar nicht bekannt ist, da dieser – wie fast alle Asylanten – ohne Papiere nach Deutschland einreiste.

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Der Schlossgarten von Neustrelitz. Hier schlug der afghanische Vergewaltiger zu. Foto: kacege I Shutterstock.com.

Dabei ist es immer das gleiche, böse Spiel bei von Asylanten verübten Morden oder schweren Straftaten: Die Täter sind oft wesentlich älter als ursprünglich angenommen. Man denke nur an den Fall der im Sommer vergangenen Jahres ermordeten 13jährigen Leonie aus Niederösterreich. Das aus Tulln in Niederösterreich stammende Mädchen wurde in der Nacht vom 26. auf den 27. Juni 2021 in Wien unter Drogen gesetzt, schwer misshandelt und missbraucht und schließlich erdrosselt.

Böse Erinnerungen an den Fall Leonie

 Wie nur wenige Wochen nach dem grauenhaften Mord bekannt wurde, soll laut einem medizinischen Gutachten ein angeblich 16 Jahre alter Afghane, der neben drei weiteren, teilweise erheblich vorbestraften Afghanen als dringend tatverdächtig im Fall des Mordes an der 13-jährigen Leonie gilt, weit älter sein als von ihm selbst angegeben. Einer ihrer Mörder wurde schon am 14. Juli 2019 einem medizinischen Altersttest unterzogen, als wahrscheinlichstes Alter ein Wert von 20,6 Jahren ermittelt.

Da der Prozess gegen die afghanische Mörderbande in Wien frühestens im September dieses Jahres beginnt, wird sich noch erweisen müssen, ob die Richter dort genauso verantwortungslos handeln wie in Deutschland und den Eigenangaben der Mörder glauben, die natürlich immer alle angeblich minderjährig sind. Kein Wunder, denn das Alter spielt ja schließlich eine entscheidende Rolle bei der Bemessung des Strafmaßes.

Der Fall Leonie erinnert wiederum an den Mordfall Mia, der sich am 27. Dezember 2017 im südpfälzischen Kandel zutrug, und bei dem ein angeblich 15 Jahre alter und ebenfalls aus Afghanistan stammender Asylbewerber die 15jährige Schülerin Mia mit zahlreichen Messerstichen in einem Drogeriemarkt ermordete.

Erinnerung an die Fälle Mia und Maria

Der Vater des erstochenen Mädchens aus Kandel äußerte jedenfalls zwei Tage nach der Tat in der Bild-Zeitung über den Afghanen:

Er ist nie und nimmer erst 15 Jahre alt. Wir hoffen, dass wir durch das Verfahren jetzt sein wahres Alter erfahren.

Ein ähnliches Szenario ergab sich im Fall des Mordes an der damals 19-jährigen Medizinstudentin Maria Ladenburger, der sich im Oktober 2016 in Freiburg ereignet hatte, und für den der Afghane Hussein Khavari, der von deutschen Behörden als „minderjähriger Asylbewerber“ eingestuft wurde, vom Landgericht Freiburg im März 2018 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

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Der Asylantrag von Mias Mörder wurde schon Monate vor der Bluttat abgelehnt. Foto: privat

Hier konnte durch ein medizinisches Altersgutachten zweifelsfrei geklärt werden, dass der Beklagte zur Tatzeit schon mindestens 22 Jahre alt war. Der Vater des Angeklagten gab als Geburtsjahr seines Sohnes im Rahmen eines Telefonats mit dem Gericht den Jahrgang 1984 an – das würde bedeuten, dass der mutmaßliche Täter Hussein K. im Herbst 2016 sogar schon längst jenseits der 30 war!

Dauermissbrauch im Bereich der „minderjährigen Flüchtlinge“

Immer drängender stellt sich angesichts solcher Fälle die Frage, was eigentlich bei den sogenannten „Inaugenscheinnahmen“ durch die Jugendämter passiert, die für die Altersfeststellung von Asylbewerbern zuständig sind, die ohne Papiere nach Deutschland eingereist sind.

Durch eine Einstufung als MUFL (minderjähriger unbegleiteter Flüchtling) sichern sich die Betroffenen nämlich nicht nur umfangreiche Leistungen, da ein Minderjähriger Anspruch auf Leistungen nach der Jugendhilfe hat und ein kostspieliges „Gesamtpaket“ aus Unterbringung, Ausbildung und Betreuung finanziert bekommt. Sie werden auch nochmals eingeschult und nehmen so einen völlig anderen Bildungsweg als den, den sie im Fall der Nennung ihres korrekten Alters genommen hätten.

Tödliche Naivität

Am Ende stellt sich die Frage, ob die Täter ihre späteren Opfer überhaupt kennengelernt hätten, wenn sie von vorneherein ehrlich gewesen und ihr korrektes Alter angegeben hätten. Die pauschale Ablehnung von medizinischen Alterstests wird auch in Zukunft dazu führen, dass das deutsche und österreichische Asylsystem enorm missbrauchsanfällig bleiben werden, und leider auch dazu, dass überführte Straftäter aus dem Bereich der Asylbewerber nach dem milden Jugendstrafrecht verurteilt werden statt nach Erwachsenenstrafrecht, wie sie es eigentlich verdient hätten.

Die Dunkelziffer an Personen, die sich als zu jung ausgeben, und sich dadurch Vorteile verschaffen, dürfte also weiterhin hoch bleiben. In Österreich wurden beispielsweise im Jahr 2016 die Hälfte der Asylbewerber, die sich als minderjährig ausgaben, untersucht – das waren rund 2.300 Personen. Die Tests ergaben, dass 40 Prozent von ihnen älter waren als ursprünglich angenommen wurde. Leider haben solche Studien mit ihren mehr als eindeutigen Ergebnissen noch nicht zu einem Politikwechsel geführt und es ist leider auch sehr fraglich, ob der bestialische Mord an Leonie zu einem Umdenken führen wird.

Das Urteil von Neustrelitz hat in Deutschland zwar für Empörung gesorgt, die erfahrungsgemäß aber schnell wieder abklingt. So äußerte der Polizeigewerkschafter Rainer Wendt gegenüber der Bild:

„So entfaltet der Rechtsstaat keine Schutzwirkung. Das sage ich nicht nur als Polizeigewerkschaft, sondern auch als Vater und Großvater.“

Man fragt sich am Ende tatsächlich, warum die Polizei überhaupt noch ermittelt, wenn am Ende keine oder nur geradezu lächerliche Strafen ausgesprochen werden.


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