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Nach Merkel-Dinner: Oberster Richter gilt nicht als befangen

swaine1988
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Autor: Karel Meissner
Quelle: https://www.compact-online.de/...
2021-10-20, Ansichten 632
Nach Merkel-Dinner: Oberster Richter gilt nicht als befangen

Darf der Präsident des Bundesverfassungsgerichts an einem Verfahren zur sogenannten Bundesnotbremse (Infektionsschutzgesetz) teilnehmen, wenn er zuvor mit der Kanzlerin zu Abend gegessen hat? Klar – sagt Karlsruhe. Schlagende Argumente gegen das Pandemie-Regime finden Sie in COMPACT-Aktuell Corona-Diktatur: Wie unsere Freiheit stirbtHier bestellen.

Gegen die Lockdown-Diktatur und ihr Viertes Bevölkerungsschutzgesetz gibt es bereits hunderte Verfassungsbeschwerden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatten also allen Grund, sich am 30. Juni zum privaten Abendessen mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stefan Harbarth (der außerdem von 2009 bis 2018 Bundestagsabgeordneter der CDU war) zu treffen.

Dabei durfte Frau Lambrecht die Anwesenden mit einem Vortrag beschallen. Titel: „Entscheidung unter Unsicherheiten“. Die Bundesjustizministerin verteidigte die experimentelle Lockdown-Diktatur bei weitreichender Unwissenheit über das Corona-Virus. Zwar gesteht sie ein:

„Politik muss mit Unsicherheit (…) nächst einmal anders umgehen als die Rechtsprechung Unsicherheit verarbeiten kann und sollte.”

Also fordert sie reichlich Toleranz für die Vorstöße der Politik und visioniert ein harmonisches Teamwork zwischen Bundesregierung und Verfassungsgericht:

„Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeigt uns, wie Nichtwissen und tatsächliche Unsicherheit im verfassungsgerichtlichen Kontrollprogramm angemessen berücksichtigt werden können.“

Freudig postuliert Lambrecht:

„Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung Iässt dem Gesetzgeber die Initiative und gewährt ihm Einschätzungs- und Prognosespielräume.“

Der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting bezeichnete Lambrechts Rede als versuchte Einflussnahme. Dass der Gerichtspräsident sich vorab für besagtes Referat eingesetzt habe, ließe ihn Befangenheit vermuten. Er dürfe daher nicht an einem Verfahren zur sogenannten Bundesnotbremse teilnehmen.

Natürlich wurde diese Antrag vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen:

„Die Beteiligung von Präsident Habarths an der Auswahl des Themas ‚Entscheidung unter Unsicherheiten‘ vermag den Anschein seiner fehlenden Unvoreingenommenheit nicht zu begründen.“

Pure Festlegung von Überschriften für einen Dialog zwischen Justiz und Regierung sei noch kein Zeichen von Befangenheit.

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