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Hannover: Weder Knast, noch Abschiebung – Bewährung für afghanischen Kinderschänder

swaine1988
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Autor: Manfred Ulex
Quelle: https://www.anonymousnews.org/...
2021-10-15, Ansichten 1351
Hannover: Weder Knast, noch Abschiebung – Bewährung für afghanischen Kinderschänder

Landgericht Hannover: Kinderschänder Khodai R. (rechts) kurz vor Prozessbeginn

Elf und dreizehn Jahre alt sind die Opfer, die Khodai R. in Niedersachsen sexuell missbraucht hat. Nach einem Vorfall im Jahr 2020 stand er vergangene Woche erneut vor Gericht und wurde wieder zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Gießener Staatsanwalt sieht ihn gut integriert und attestiert eine “günstige Sozialprognose”.

von Manfred Ulex

Ein afghanischer Flüchtling ist am 28. Juli zum zweiten Mal in Niedersachsen wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige verurteilt worden. Erneut erhielt er eine Bewährungsstrafe. Khodai R. ist als Jugendlicher im Jahr 2013 aus Afghanistan geflohen und kam 2015 nach Deutschland. Hier besuchte er eine Schule, lernte Deutsch und machte eine Ausbildung. Heute ist er Anlagenführer in einem Industriebetrieb.

Im Jahr 2018 lernte der damals 20-Jährige über soziale Medien ein elfjähriges lernbehindertes Mädchen aus Langenhagen (Niedersachsen) kennen. Bei mehreren Treffen missbrauchte er die Elfjährige sexuell und beteiligte zwei weitere afghanische Komplizen an den Übergriffen. Als die Inklusionsschülerin sich an ihre Vertrauenslehrerin wandte, wurde Strafanzeige erstattet. Im Februar 2020 fand der Prozess statt. Der zuständige Richter des Landgerichts Hannover sprach damals von einer “abscheulichen Vorgehensweise” und “schlimmen Straftaten”:

“Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt.”

Das Urteil fiel vergleichsweise mild aus. Khodai R. erhielt zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung. Sein Vergehen war jedoch keine Einzeltat. Gut einen Monat vor den damaligen Prozess hatte der afghanische Flüchtling ein weiteres Mädchen sexuell missbraucht.

Am frühen Morgen des 19. Januar 2020 schlich sich der junge Afghane laut der Gießener Allgemeinen in einem Dorf im Kreis Gießen in das Kinderzimmer einer schlafenden 13-Jährigen und “griff ihr in die Unterhose”. Die Familie des Mädchens erstattete Anzeige. Die Anklage lautete sexueller Missbrauch und sexueller Übergriff.

Während die 13-Jährige laut dem Rechtsbeistand der Familie in ein monatelanges Leiden gestürzt wurde und “ein Leben lang mit dem Ereignis umgehen muss”, fiel das Urteil in dem anschließenden Prozesse gegen Khodai R. erneut mild aus. Am 28. Juli verurteilte das Gießener Amtsgericht den Afghanen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die aber für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem soll er an sexualtherapeutischen Gesprächen teilnehmen und 1.000 Euro an den Verein “Wildwasser” mit seiner Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch zahlen.

Das Gericht folgt damit vollumfänglich der Anklagevertretung. Der zuständige Staatsanwalt hatte dafür plädiert, Milde walten zu lassen, um dem jungen Mann “eine letzte Chance” zu geben. Strafmildernd hat sich laut dem Gericht ausgewirkt, dass Khodai R. ein vollständiges Geständnis abgelegt habe und damit dem Opfer einen Auftritt vor Gericht erspart habe.

Der Staatsanwalt attestierte darüber hinaus dem Angeklagten eine “günstige Sozialprognose”. Er habe sich seit seiner Einreise nach Deutschland große Mühe gegeben und sei gut integriert. Er habe soziale Bindungen aufgebaut und stehe in einem geregelten Berufsverhältnis. Außerdem habe er bereits zwischen Februar und Mai 2020 drei Monate in Untersuchungshaft verbracht.

Eine Wiederholungstat sah das Gericht nicht, da die Treffen mit der Elfjährigen im Jahr 2018 “einvernehmlich” stattgefunden haben sollen. Zudem argumentierte das Gericht, dass Khodai R. mit seinem Gehalt, seine Familie in Afghanistan unterstütze und bei einem harten Urteil seinen ausländerrechtlichen Status verlieren könnte. Der zuständige Richter warnte abschließend:

“Ein kleiner Verstoß noch gegen die Auflagen, wie etwa das Fernbleiben von der Therapie oder irgendein anderes Vergehen – und die Bewährung wird widerrufen.”

Skandalös ist nicht nur das Urteil, sondern auch die Tatsache, dass die Aussetzung der Strafen zur Bewährung, einer Ausweisung respektive Abschiebung des Afghanen, nach §54 des Aufenthaltsgesetz, entgegensteht. Aber möglicherweise war genau das auch so beabsichtigt.


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