Spieler der walisischen Fußball-Mannschaft im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau
von Günther Strauß
„Weder in Dachau noch in Bergen-Belsen noch in Buchenwald sind Juden oder andere Häftlinge vergast worden. Die Gaskammer in Dachau wurde nie ganz fertiggestellt und „in Betrieb“ genommen. Hunderttausende von Häftlingen, die in Dachau oder anderen Konzentrationslagern im Altreichsgebiet umkamen, waren Opfer vor allem der katastrophalen hygienischen und Versorgungszustände: Allein in den zwölf Monaten von Juli 1942 bis Juni 1943 starben laut offizieller Statistik der SS in allen Konzentrationslagern des Reiches 110.812 Personen an Krankheiten und Hunger.“ Man mag es kaum glauben, doch diese Zeilen entstammen der Ausgabe 34/1960 der ZEIT.
Was vor fast 60 Jahren noch offen abgedruckt wurde, würde sich heute kaum jemand wagen, auszusprechen. Schließlich gibt es in der BRD eine eindeutige Rechtslage, die dem Bürger vorschreibt, was er zu dieser Thematik zu denken hat. Der Gummiparagraph 130 des Strafgesetzbuches bedroht alle, die glauben, der Paragraph 5 des Grundgesetzes (freie Meinungsäußerung) hätte vollumfänglich Bestand, mit empfindlichen Geld- und Haftstrafen. Somit ist es kaum verwunderlich, dass diverse Themen heute allenfalls noch hinter vorgehaltener Hand am Stammtisch oder im stillen Kämmerlein diskutiert werden.
Nicht nur die ZEIT ließ sich noch vor wenigen Jahrzehnten zum Druck von Aussagen, die heute definitiv strafrechtlich relevant wären, hinreißen. Auch die Kollegen des SPIEGEL beschäftigten sich mit der Thematik des Holocaust und zitierten in der Ausgabe 6/1979 Professor Martin Broszat, Leiter des Münchner Instituts für Zeitgeschichte, mit den Worten, es habe „in den Konzentrationslagern im Reichsgebiet, wo bei Erschießungen und Menschenversuchen, an Entkräftung oder Seuchen weitere Millionen Juden wie Nicht-Juden sterben mussten, im allgemeinen zwar Krematorien (zur Verbrennung der im Krieg zum Teil massenhaft gestorbenen oder der getöteten Häftlinge), aber keine Vergasungsanlagen“ gegeben.
Das heute am häufigsten benannte und thematisierte Konzentrationslager ist Auschwitz. Um das polnische Lager ranken sich zahlreiche Mythen. Jedoch existieren auch viele nachgewiesene Fakten, von denen wir in der Folge einige zur Diskussion stellen wollen. In Auschwitz gab es beispielsweise eine eigene Fußball-Liga in der zahlreiche Mannschaften verschiedener Nationen miteinander konkurierten. Die britische Dailymail berichtete in einem Artikel unlängst über den Inhaftierte Ron Jones, welcher als begabter Torhüter für das walisische Team spielte. Wie Jones berichtete, mussten die Häftlinge sonntags nicht arbeiten, sodass sie ihre Freizeit nutzen, um Fußball zu spielen. Auf einem Fußballfeld außerhalb des Lagers. Ron Jones bezeichnete es als „großes Vergnügen“, jeden Sonntag Fußball spielen zu können. Haben Sie davon im Schulunterricht auch schon gehört oder dies in einem Geschichtsbuch gelesen?
Häftling Ron Jones (Mitte, hintere Reihe) – Torhüter des walisischen Teams in Auschwitz. Quelle: Daily Mail
Wussten Sie, dass die Arbeiter in Konzentrationslagern für ihre Leistungen mit Scheinen bezahlt wurden, die eigens zur Verwendung in Läden, Kantinen und sogar Freudenhäusern gedruckt wurden? Das Häftlingsgeldsystem war in Ghettos wie jenem von Lodz entwickelt worden, wurde dann in Lagern wie Auschwitz und Dachau eingeführt und bestand noch in den von den Alliierten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs geführten „Displaced Person Camps“ (Lager für Entwurzelte). Ausführlich behandelt dieses Thema das Vierteljahresheft für freie Geschichtsforschung aus dem April 2002. Über Buchenwald liest man dort beispielsweise: „Jeder Gefangene erhielt bis zu 10 Mark pro Woche für den Kauf von Zigaretten in der Lagerkantine, andere Einkäufe, Bordellbesuche oder Sparguthaben. Die Vorschriften besagten, dass ein Bordellbesuch 2 Mark kostete, von denen 1,5 Mark von der SS einbehalten und 0,5 Mark für „Unkosten“ verwendet wurden.“ Bordellbesuche in Konzentrationslagern? Es klingt nahezu unglaublich, oder?
Konzentrationslager Oranienburg, 1 Mark Lagergeld, Quelle: Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
Nicht nur in Buchenwald gab es Bordelle für Häftlinge. Das erste von insgesamt zehn KZ-Bordellen wurde am 10.06.1942 in Mauthausen eröffnet. Bald folgten Gusen (Oktober 1942) und eine Kette weiterer Bordelle in Buchenwald (11.07.1943), Flossenbürg (Juli 1943), Auschwitz-Stammlager (Oktober 1943) und Auschwitz-Monowitz (15.11.1943), in Neuengamme (Frühjahr 1944), Dachau (11.05.1944) und Sachsenhausen (08.08.1944). Das letzte KZ-Bordell von allen wurde Anfang 1945 in Mittelbau-Dora ins Leben gerufen. Ein „wildes Bordell“ soll sich nach Aussage des Ex-Häftlings Samuel Ptsar in Auschwitz-Birkenau gebildet haben. Das alles ist gut belegt, doch die Quellen sind nicht jedem Bundesbürger ohne Weiteres zugänglich. Doch hätten Sie gedacht, dass so etwas in den Konzentrationslagern überhaupt möglich gewesen ist?
Blick aus dem Bordellraum auf den Appellplatz im KZ Mauthausen. Quelle: Süddeutsche Zeitung
Weitere Fragen, die sich im Hinblick auf die „Vernichtungslager“ stellen, sind: Warum gab es dort Sozialversicherungsnummern, und Krankenstationen? Und warum gab es Entlassungsscheine? Sie haben richtig gelesen, es gab tatsächlich Entlassungsscheine, es gab also eine Reihe Häftlinge, die lebendig die Lager verlassen konnten. Deckt sich dies mit den Informationen, die Ihnen Ihr Geschichtslehrer vermittelt hat?
Entlassungsschein des KZ Sachsenhausen für den Juden Heinrich Wohlauer, Quelle: Jüdisches Museum Berlin
Wussten Sie weiterhin, dass es in Auschwitz Swimming-Pools gab? Sie haben richtig gelesen. Auschwitz hatte zwei Swimming-Pools, einen für die SS-Männer und einen für die Häftlinge. Irgendwie passt diese Tatsache auch nicht recht zu den Informationen, die üblicherweise über das bekannte KZ in Umlauf sind. Was hatte es damit auf sich? Wozu brauchten die Häftlinge einen Swimming-Pool? Können Sie sich diese Frage beantworten?
Swimming-Pool für Lagerinsassen in Auschwitz-Birkenau, Quelle: Imgur
Warum haben Sie bisher noch keine dieser Tatsachen zu hören oder zu lesen bekommen? Kann es sein, dass Ihnen diese Fakte bewusst vorenthalten werden? Hat sich Ihr Bild von den Konzentrationslagern durch das Lesen unseres Artikels in irgendeiner Art und Weise geändert? Könnte es sein, dass es Kräfte gibt, die genau das nicht wollen? Wir sind der festen Überzeugung, dass Sie Ihren Verstand zielführend benutzen werden, um viele Fragen aus diesem Artikel für sich selbst zu beantworten. Halten wir es mit Immanuel Kant: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“