Dies teilte der Sprecher der Polizei, Martin Halweg, am Mittwochabend gegenüber Sputnik mit. Dann würde die Polizei die angemeldeten Demonstrationen und Aufzüge normal betreuen.
Sollte es jedoch sein, dass das angeordnete Versammlungsverbot bestehen bleibe und die Personen sich trotzdem versammeln würden, stelle alleine die Teilnahme daran eine Straftat dar - nicht erst die Verstöße gegen die Corona-Auflagen, so Halweg. Dies würde dann entsprechend geahndet – „auch unter Anwendung des unmittelbaren Zwanges“.
Insgesamt wurden von den zwei Veranstaltern - dem Aufzug „Versammlung für die Freiheit“ sowie der Stuttgarter Initiative Querdenken 711 - nach seinen Angaben entsprechend 17.000 und 22.500 Menschen angemeldet. Dazu würden noch für weitere Versammlungen angemeldete 54.000 Personen kommen. Insgesamt betrifft das Verbot der Berliner Behörden zwölf Versammlungen. Am 1. August hatten nach den Polizeiangaben etwa 20.000 Corona-Skeptiker an einer Großdemonstration in Berlin teilgenommen - oft ohne Abstand und bewusst ohne Mund-Nasen-Schutz. Die Veranstalter pochten jedoch auf bis zu 1.300.000 Teilnehmern.
Berlins Bürgermeister Michael Müller hat bereits das von Innensenator Andreas Geisel bekanntgegebene Verbot für als „nachvollziehbar“ und „richtig“ unterstützt. Er wies in diesem Zusammenhang auf Verstöße gegen Auflagen in der Vergangenheit hin. Dass Auflagen nicht eingehalten würden, sei nicht nur ein Risiko für die Teilnehmer der Demonstration, sondern auch für viele andere, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Weiter führte er aus: „Die Teilnehmer der Demonstration gehen irgendwann nach Hause oder sie gehen an den Arbeitsplatz oder sie fahren mit der U-Bahn.“ Damit gefährdeten sie wiederum sich und andere, „weil sie vorher Regeln nicht beachtet haben“.
Dass es bei der Entscheidung aber wohl nicht nur um die Einhaltung der Corona-Regeln gehe, verriet der Innensenator Geisel selbst. Er sei nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht werde, sagte er am Mittwochmittag. „Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen“.
Die Initiative Querdenken 711 hat bereits einen Einspruch beim Berliner Verwaltungsgericht gegen das Verbot ihrer Demonstrationen am Wochenende angekündigt. Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der nach Angaben des Demonstrations-Initiators Michael Ballweg die Initiative vertritt, sagte am Mittwoch in einem im Internet verbreiteten Video: „Wir werden vors Verwaltungsgericht gehen, wir werden natürlich auch im Zweifel das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn nicht bereits auf Ebene des Verwaltungsgerichts oder des Oberverwaltungsgerichts dieser Bescheid aufgehoben wird.“ Im April war die Initiative mit einem Eilantrag schon nach Karlsruhe gegangen und hatte ein Verbot in Stuttgart gekippt.
„Es läuft schon die ganze Zeit so, dass unglaubliche Dinge passieren, und dann muss es zurückgenommen werden, weil es einfach nicht rechtens ist“, kommentierte der Sprecher der Initiative, Stephan Bergmann, gegenüber Sputnik. „Und dann mahlen die Mühlen wieder langsam. Die Frage ist, wann entscheidet ein Gericht darüber, ob es jetzt richtig war oder nicht?“
Unabhängig davon werde es an diesem Wochenende in Berlin „mit oder ohne Bühne, mit oder ohne Programm an diesem Wochenende doch passieren, dass die Menschen zusammenkommen und dass sie die Freiheit in dieses Land und auf diese Erde zurückholen.“ Auf die Frage, wie viel Gewaltbereitschaft in der Bewegung sei, sagte Bergmann: „Man kann natürlich nicht ausschließen, dass einzelne da überdrehen. Mir selber ist aufgefallen, wie außerordentlich friedlich das alles abläuft.“ Für besondere Fälle habe man „Deeskalationsteams“ mit psychologisch geschulten Menschen parat.
Im Netz wird parallel eine heiße Diskussion um das Verbot geführt. Es sei seltsam, schreibt etwa der FAZ-Journalist Philip Plickert, Berlin verbiete eine große Corona-Demo an diesem Wochenende, zuvor habe die Stadt aber die Al Quds-Demo nicht verboten, Clan-Familienfeiern nicht verboten, die große Black Lives Matter-Demo nicht verboten.
Das ist schon seltsam: Berlin verbietet eine große Corona-Demo an diesem Wochenende, zuvor hat die Stadt aber die Al Quds-Demo nicht verboten, Clan-Familienfeiern nicht verboten, die große Black Lives Matter-Demo nicht verboten... #Berlin #CoronaDemos
— Philip Plickert (@PhilipPlickert) August 26, 2020
Der CSU-Politiker Stephan Müller meint seinerseits, das Demo-Verbot in Berlin sei falsch. „Die Verwaltung argumentiert, man dürfe gewissen Gruppen keine Bühne bieten. Ein verqueres Demokratieverständnis.“
Ich halte das Demo-Verbot in Berlin für falsch. Die Verwaltung argumentiert, man dürfe gewissen Gruppen keine Bühne bieten. Ein verqueres Demokratieverständnis. Das Demonstrationsrecht ist eins der wichtigsten Bürgerrechte - egal wofür man demonstriert. #b2908
— Stefan Müller (@smuellermdb) August 26, 2020
Auf der anderen Seite setzten sich Menschen für das Verbot ein, unter anderem der SPD-Mann Kevin Kühnert. Allein wegen der tausendfachen Verstöße gegen das Abstandsgebot sei das Verbot schon nachvollziehbar. „Anlass zum Jubel sollte es nicht sein“, schrieb Kühnert auf Twitter.
Tausendfache Verstöße gegen das Abstandsgebot, noch dazu mit Ansage, müssen wir uns in der Pandemie nicht gefallen lassen. Widerspruch, bis hin zu ausgemachtem Quatsch, hingegen sehr wohl. Das Verbot von #b2908 ist nachvollziehbar begründet. Anlass zum Jubel sollte es nicht sein.
— Kevin Kühnert (@KuehniKev) August 26, 2020
Oder etwa der Welt-Journalist Lennart Pfahler: „Es gibt kein Recht darauf, die Gesundheit anderer – vor allem der eingesetzten Polizisten – zu gefährden.“