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Utes Morgenmagazin, 7.6.: CDU will Strafbarkeit für „Volksverhetzung“ auch in privaten Gruppen

swaine1988
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Autor: Ute Fugmann
Quelle: https://www.compact-online.de/...
2020-06-07, Ansichten 740
Utes Morgenmagazin, 7.6.: CDU will Strafbarkeit für „Volksverhetzung“ auch in privaten Gruppen

Berlin. Am Donnerstag wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz beschlossen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Nordrhein-Westfalen hat daraufhin ihren Innenminister Herbert Reul von der CDU aufgefordert, bis auf Weiteres keine Polizisten mehr zu Großeinsätzen nach Berlin zu schicken.

Die GdP NRW interpretiert das Gesetz so, dass Polizisten bei Einsätzen, bei denen Menschen mit Migrationshintergrund betroffen sind, nachweisen müssen, dass ihr Einschreiten in keinem Zusammenhang mit der Herkunft der Täter stehe. Der Vize-Chef der Gewerkschaft aus dem ver- ähm gebrauchten Bundesland, Michael Maatz, sagte dazu: „Für Polizisten sind alle Menschen gleich. Das gehört zur DNA der Polizei. Aber wenn wir verhindern wollen, dass kriminelle Familienclans ganze Stadtteile terrorisieren und Drogendealer ungestört ihren Geschäften nachgehen können, muss die Polizei verdächtige Personen unabhängig von ihrer Herkunft überprüfen können.“ Wird schwierig in der einstigen deutschen Hauptstadt.

Das mit dem „gleich“ sehe ich inzwischen differenzierter. In Berlin-Neukölln war Freitagnacht fast keine Polizei vor Ort. Wenn friedliche Deutsche für ihre Grundrechte auf die Straßen gehen, gibt es für manch Polizeibeamten keine Hemmschwellen mehr. Bei Clans wird seit Jahrzehnten großzügig weggeschaut. Bei den Neuimporten gilt dies auch nicht erst seit gestern.

Die Polizei Köln kündigte bereits am Freitag online und in den sozialen Netzwerken an, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum am Bahnhofsvorplatz und auf der Domplatte am Samstag und Sonntag deaktiviert wird. Seltsam. Will man die „Aktivisten“ der Antifa schützen? Natürlich nicht! Damit schützt die Polizei das hohe Rechtsgut der Versammlungsfreiheit von Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern – vor, während und eine angemessene Zeit nach Ende der jeweiligen Kundgebungen oder Aufzüge. Eine Bildübertragung und -aufzeichnung der polizeilichen Kameras findet dann nicht statt, stand auf der Behördenseite zu lesen. Ach so.

Die hässliche ähm hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) fordert unterdessen, Volksverhetzungen auch in privaten Gruppen strafbar zu machen. Bislang gilt der Volksverhetzungs-Paragraph nur für öffentliche Äußerungen. „Volksverhetzungen sind Volksverhetzungen – ob öffentlich oder in privaten Gruppen, beides muss strafbar sein“, sagte sie. Private Gruppen? Ich dachte, die sind privat. Egal. Welches Volk verhetzt werden könnte, ließ die Ministerin offen. Das deutsche schon mal nicht. Da ist bis zum Volkstod alles erlaubt. Öffentlich!

Bis dahin wird bald der Fingerabdruck im Personalausweis und Pass Pflicht. Klar. Die WHO empfiehlt jetzt doch die Gesichtsmasken. Willkommen zum finalen Maskenball. Die Antifa freut sich. Ich bin gespannt.


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