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Bund und Länder beschließen: Kontakteinschränkung bis zum 29. Juni verlängert

swaine1988
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Autor: Karel Meissner
Quelle: https://www.compact-online.de/...
2020-05-27, Ansichten 860
Bund und Länder beschließen: Kontakteinschränkung bis zum 29. Juni verlängert

Weil Gesichtsmasken so schön aussehen, Isolation psychisch so gesund ist und Kinos und andere öffentliche Veranstaltungsorte endlich mal pleite gesehen sollen, haben Bund und Länder jetzt beschlossen: Kontaktbeschränkung und Maskenpflicht werden bis 29. Juni verlängert. Und damit lassen sich auch die Samstag-Demos kleinhalten.

Bund und Länder haben in trauter Zweisamkeit festgestellt, dass nach Lockerung der Corona-Diktatur die Anzahl der Neuinfektionen weiterhin auf niedrigem Niveau seien. War die vorherige Strenge also unnütz? Nicht doch: „Dieser Erfolg beruhe wesentlich darauf, dass in allen relevanten Bereichen Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt und eingehalten worden sind“, lautet die streng logische Schlussfolgerung. Und weil das so ist, will man den heilsame Kontaktbeschränkung gleich nochmal verlängern. Die Deadline wurde vom 05. auf den 29. Juni verschoben.

Dabei gilt die grundsätzliche Empfehlung, „die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen“. Auch bei Treffen in den eigenen vier Wänden sollten Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten sowie für Durchlüftung gesorgt werden. Noch besser aber sei ein Treffen im Freien mit nachvollziehbarer Teilnehmerzahl.

Wer konkrete Zahlen wünscht: die Länder dürfen Versammlungen mit bis zu 10 Personen zulassen. Mit anderen Worten: Demos gegen die Corona-Diktatur lassen sich bis mindestens 29. Juni verbieten bzw. auf- und abbrechen. Schließlich heißt es: Dort, wo „regionale Dynamik“ dies erfordere, dürfe man weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen, um überregionale Verbreitung zu verhindern.

Und, werden die Bundesländer diese Verlängerung auch brav umsetzen? Angeblich will sich Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) einen Sonderweg offen halten, keinesfalls aber die Mindestabstands- und Maskenpflicht außer Kraft setzen. Nach mehreren Berichten wollen auch andere Bundesländer sich kleinen Varianten innerhalb der Regelung gestatten.


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