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GroKo will ausschließlich Briefwahl zur Bundestagswahl 2021 – Tür zu Betrug aufgestoßen?

swaine1988
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Autor: Kristin von Appen
Quelle: https://www.compact-online.de/...
2020-05-07, Ansichten 752
GroKo will ausschließlich Briefwahl zur Bundestagswahl 2021 – Tür zu Betrug aufgestoßen?

Wofür Corona nicht alles dienlich ist: Die große Koalition erwägt anderthalb Jahre vor der Bundestagswahl im Herbst 2021, wegen der sogenannten Corona-Pandemie mithilfe einer Gesetzesnovelle das Wahlrecht zu ändern. Demnach soll die Abstimmung ausschließlich per Briefwahl erfolgen.

Das berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf Innen- und Rechts-„Experten“ von CDU/CSU und SPD, die solcherart für einen Schutz vor weiterer Ausbreitung des Virus sorgen wollen. Allerdings gebe es noch „Beratungsbedarf“. Den die entsprechenden Firmen, an die die Bundesregierung hunderte Millionen von Steuergeldern spendet, gern decken werden.

Auf Wahlversammlungen zur Bestimmung der Bundestagskandidaten will die SPD-Innenexpertin Ute Vogt allerdings nicht verzichten. Mit einem kleineren Anteil an Delegierten unter Wahrung ausreichenden Abstandes sollen sie dennoch möglich sein. Man hat, so scheint es, aus dem Shitstorm in den sozialen Medien gelernt, in denen Fotos von händeschüttelnden Politikern, die sich zudem eng und überdies ohne Mundschutz im Fahrstuhl und Plenarsaal oder auf Pressefotos drängen, viral gehen.

Der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Bundeswahlleiter Georg Thiel, stand bereits im vergangenen Jahr der Zunahme von Briefwahlen kritisch gegenüber und monierte, dass immer weniger Bürger in die Abstimmungslokale gingen. Schließlich sehe „die Verfassung und die darauf beruhenden Gesetze die Stimmabgabe an der Urne, also am Wahlsonntag, als Grundsatz vor“, wie er den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten 28,6 Prozent der Wähler ihre Stimme per Brief abgegeben – ein Zuwachs von 4,3 Prozentpunkten im Vergleich zu 2013.

Eingeführt wurde die Briefwahl bereits 1957, um Hindernissen wie Alter, Gesundheit sowie arbeits- oder urlaubsbedingter Abwesenheit vom Wahllokal am Wahltag vorzubeugen. Dafür wurde aber eine glaubhafte Begründung verlangt, die man erst 2008 ersatzlos abschaffte. So heißt es auf der Website des Bundeswahlleiters, Wahlberechtigte „können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben“.

Diese Briefe werden in der Regel am Wahltag ab etwa 15 Uhr geöffnet, und es wird geprüft, ob Wahlschein und der geschlossene Stimmzettelumschlag beanstandungslos sind. Anschließend werden sie voneinander getrennt, um die Identität des Wählers geheim zu halten. Die Stimmzettelumschläge wandern in eine Wahlurne, die mit Schließung der Wahllokale um 18 Uhr vom Briefwahlvorstand aus bis zu fünf Personen geöffnet wird, um die Stimmen öffentlich auszuzählen.

Was allerdings das Risiko der Manipulation birgt: Es ist nicht nachvollziehbar, ob der Wähler seine Stimme selbst abgegeben hat und dabei unbeobachtet und unbeeinflusst war – oder ob er möglicherweise eingeschüchtert oder bestochen wurde, wie aus Vorfällen in Altenheimen und Krankenhäusern bekannt wurde.

Und Wahlbetrug ist in Deutschland besonders leicht, wie ein Sicherheitsexperte bereits 2013 auf der Kölner Hackerkonferenz „Sigint“ demonstrierte: Er brauchte lediglich einen Satz Briefwahlunterlagen und einen Scanner. Solcherart Bedenken äußerte auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), deren Mitarbeiter die Bundestagswahl 2009 beobachtet und Schwachstellen der „bestehenden Sicherungsmechanismen gegen den potenziellen Missbrauch des Briefwahlsystems“ entdeckt hatten.

Dieses ist inzwischen Trend in Deutschland – und öffnet dem Betrug Tür und Tor. Beim händischen Auszählen der Wahlzettel etwa: Die Wahlhelfer müssen nämlich nicht angeben, wie viele Zettel sie bekommen und wie viele sie verwendet haben. Wichtig nach Schließen der Wahllokale ist nur, dass die Zahl der abgegebenen Stimmzettel mit der Zahl der Wahlberechtigten übereinstimmt. Die Helfer können also nach Wahlschluss die echten Wahlzettel durch manipulierte ersetzen – oder gültige Stimmzettel auf dem Stapel der ungültigen Zettel oder anderer Parteien ablegen.

Wie es offensichtlich bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 in Brandenburg, die zeitgleich zur Europawahl stattfand, der Fall war: Da hatte ein Wahlhelfer, dessen Herz nach eigener Aussage „links“ schlägt, zugegeben, AfD-Stimmen für die Grünen gezählt zu haben. Auch bei der niedersächsischen Kommunalwahl 2016 in Quakenbrück wurde manipuliert: In einem Stadtteil mit vielen Einwanderern hatten vier Politiker der Linkspartei Wähler mit geringen Deutschkenntnissen dazu verleitet, Briefwahlunterlagen anzufordern. Es waren aber die Politiker höchstpersönlich, die sie ausfüllten. Und sie schreckten auch nicht vor dem Fälschen der Unterschriften zurück. Bewährungsstrafen zwischen anderthalb und sieben Jahren waren der Lohn.

Auch bei den Kommunalwahlen 2014 im sachsen-anhaltinischen Stendal wurden Briefwahlunterlagen gefälscht sowie ebenfalls Wahlzettel von Dritten ausgefüllt. Daraufhin wurde der betrügerische CDU-Stadtrat zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Wahl- und Urkundenfälschung verurteilt.

Für Schlagzeilen sorgte gleichfalls Mesut E., Schwager des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Turhal Özdal, bei der Bremischen Bürgerschaftswahl am Ostersonntag 2019: Er füllte mithilfe von Wähler-Vollmachten die Briefwahlzettel höchstselbst aus, wurde noch selbigen Tages bei einem Polizeieinsatz festgenommen, leugnete seine Schande, wurde indes von zahlreichen Zeugen überführt.

Zwar bezeichnet der Politologe Everhard Holtmann von der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg das Manipulationsrisiko bei der Briefwahl als „extrem selten“. Doch Auszüge der nachfolgenden Auflistung von Fällen (Quelle: rupp.de) – nur per Zufall aufgeflogen – sprechen eine andere Sprache. Und wie immer schweigt die Dunkelziffer:


100% Plius 100% Plus
0% Minus 0% Minus
+ 1 - 0

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