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Sterbehilfe für die Schweizer Gefängnisinsassen?

swaine1988
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Autor: SputnikNews
Quelle: https://de.sputniknews.com/ges...
2020-02-11, Ansichten 673
Sterbehilfe für die Schweizer Gefängnisinsassen?

Sterbehilfe für die Schweizer Gefängnisinsassen?

Auf der Internetseite der Sterbehilfeorganisation „Exit“ stehen die Voraussetzungen, die man erfüllen muss, wenn man eine Suizidbegleitung beantragen will. So werden vor allen Dingen Menschen mit hoffnungslosen Prognosen, unerträglichen Beschwerden oder unzumutbaren Behinderungen in das Programm aufgenommen. Für Menschen mit psychischen Problemen bedarf es mehreren zusätzlichen Prüfungen und die Organisation selbst schreibt auch, dass sie diesen nur im seltensten Fall hilft. Am wichtigsten sei hier jedoch die Urteilsfähigkeit des Menschen. Weitere Voraussetzungen für die Begleitung bis in den Freitod sei die Wohlerzogenheit, die Konstanz des Sterbewunsches und die selbstständige Entscheidung dazu. Außerdem müsse der Suizid eigenhändig ausgeführt werden (damit ist das selbstständige aufdrehen der Infusion gemeint).

Nach der Gesetzeslage stellt die sogenannte assistierte Sterbehilfe kein strafrechtliches Problem dar. Solange die Begleiter keine selbstsüchtigen Motive bei der Selbsttötung des Patienten verfolgen, sei dies ein legaler Akt.

lm


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