Der Generalbundesanwalt hatte Anfang Dezember die Ermittlungen an sich gezogen, weil er Anhaltspunkte dafür sieht, dass staatliche russische Stellen die Tat in Auftrag gegeben haben. Er stuft den Mord als „staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung“ ein und will am Berliner Kammergericht Anklage erheben. Der Haftbefehl ist auch eine Art Test dafür, wie erfolgreich so eine Anklage wäre. Ein normaler Mordprozess würde am Berliner Landgericht geführt.
Am 23. August war Zelimkhan Khangoshvili, ein 40 Jahre alter ethnischer Tschetschene mit georgischer Staatsangehörigkeit, in einem Park in Berlin erschossen worden. Der Ermordete wurde nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft von den russischen Behörden als Terrorist eingestuft und verfolgt. Die Bundesanwaltschaft nennt das Opfer „Tornike K.“. Der Täter – angeblich ein 49-jähriger Bürger Russlands – wurde noch am gleichen Tag gefasst und hüllt sich seitdem in Schweigen.
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel warf Russland vor, nicht bei der Aufklärung des Mordes zu helfen. In diesem Zusammenhang hatte Deutschland im Dezember 2019 zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin ausgewiesen. Begründet wurde dies damit, dass Russland nicht ausreichend bei der Aufklärung des Falls mitwirke.
sm/gs/dpa