Renate Künast geht seit längerem juristisch gegen Beleidigungen im Internet vor. Für Aufsehen sorgte ein Urteil des Berliner Landgerichts im September. Das Gericht hatte geurteilt, dass Beschimpfungen gegen Künast auf Facebook wie „Drecksfotze“ von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Inzwischen hat das Gericht sein Urteil teilweise revidiert und nun doch „einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne einer Beleidigung“ in einigen der Aussagen erkannt.
bs