Laut der Mitteilung gibt es sowohl bei Arce als auch bei Morales Verstöße gegen den Punkt 9 der Vorschriften zu beklagen, die die Vorlegung bestimmter Dokumente voraussetzen. Entsprechend dem Punkt 9 sollen die Wählbarkeit eines Kandidaten, ein ständiger Wohnsitz innerhalb des Landes sowie die Kenntnisse von zwei Amtssprachen bestätigt werden. Außerdem ist das Wehrdienstbuch vorzulegen.
Auch habe Morales seine Geburtsurkunde und seinen biometrischen Pass nicht vorgelegt.
Nun sollten alle in die Liste der „Sünder“ aufgenommene Kandidaten bis zum 12. Februar die notwendigen Dokumente vorweisen.
Zuvor hatte Morales via Twitter mitgeteilt, ihm sei sein Wehrdienstbuch gestohlen worden. Den Diebstahl führte er auf mögliche Behinderungen bei der Registrierung der Kandidaten zurück.
Er habe zwischen 1997 und 2019 sechs Mal Dokumente bei den Anmeldungen zu Wahlen eingereicht und sei immer ohne kritische Hinweise registriert worden.
Der Oberste Wahlgerichtshof in Bolivien hatte die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen für den 3. Mai angesetzt. Morales, der nicht mehr als Staatspräsident kandidieren darf, leitet die Präsidentschaftswahlkampagne seines Parteikollegen von Argentiniern aus.
Am 10. November war Morales nach wochenlangen Protesten und unter dem Druck von Seiten des Militärs zurückgetreten und nach Mexiko geflogen. Die Opposition erkennt das Ergebnis der Präsidentschaftswahl vom 20. Oktober nicht an, die Morales nach Angaben der Wahlbehörde knapp gewonnen hatte.
Nach dem Rücktritt des Präsidenten und der gesamten Regierung erklärte sich die Vizepräsidentin des bolivianischen Senats und Oppositionspolitikerin, Jeanine Anez, zur Übergangspräsidentin des Landes. Dies führte abermals zu Protesten, denn die Anhänger von Morales wollen die Machtübernahme von Añez nicht anerkennen.
asch/ae