Zum Schutz seiner eingetragenen Marke habe Haribo daher „ein in diesen Fällen übliches rechtliches Verfahren“ gegen das spanische Unternehmen Ositos & Co eingeleitet.
Ferner sagte der Sprecher, das Unternehmen lege "großen Wert darauf, in keinerlei Hinsicht mit alkoholischen Fruchtgummibärchen von ‚Ositos & Co‘ assoziiert zu werden", betont der Sprecher. „Für uns schließen sich Kinder und der Genuss von Alkohol grundsätzlich aus.“
Ander Méndez, der Gründer des Start-ups, ist nach eigenen Angaben „aus allen Wolken gefallen“, als er einen sechsseitigen englischsprachigen Brief von den Haribo-Anwälten erhalten hatte. In dem Schreiben sei von „einer großen Ähnlichkeit“ zwischen den beiden Süßigkeiten die Rede, und davon, dass es sich bei den Ositos con alcohol (Bärchen mit Alkohol) um eine Verletzung des Rechts am geistigen Eigentum handele.
Der Süßwarenkonzern bietet dem spanischen Jungunternehmen eine „gütliche Einigung“ an, knüpft diese jedoch an drastische Forderungen. So wird das Unternehme aufgefordert, die Produktion und den Verkauf „jedes Produkts mit dem umstrittenen Symbol“ zu stoppen, die in Spanien eingetragene Marke aufzugeben und „den Betrieb und das Eigentum an der Internet-Domain ositosconalcohol.com“ an Haribo abzutreten.
Auf die Forderungen reagierte Méndez wie folgt: „Wir schaden ihrer Marke nicht und sie (die Bären) sehen sich nicht ähnlich.“ Die Gummibären aus Spanien seien größer als die von Haribo. Méndez und seine Geschäftspartner würden derzeit prüfen, wie sie auf das Schreiben aus dem Hause Haribo reagieren sollen – auch wenn sie „nicht genug Ressourcen für ein Gerichtsverfahren haben“.
Der Spanier räumte ein, dass sie vor dem großen Familienunternehmen Haribo Angst hätten, das sie „versenken kann, wenn es will“. Zugleich versicherte er, dass er die Produktion und den Vertrieb der „Bärchen mit Alkohol“ fortsetzen wolle, weil „die Leute sie mögen“.
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