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Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt kontinuierlich. Bis 2005 galt ein Freibetrag von 50 Prozent der Rente. Seitdem steigt der Besteuerungsanteil der Rente um zunächst jährlich zwei Prozentpunkte. Bei allen, die ab 2040 in den Ruhestand gehen, werde dann die volle gesetzliche Rente komplett besteuert. Fällig wird die Steuer, wenn die Gesamteinkünfte eines Rentners über dem Grundfreibetrag (9408 Euro) liegen.
aa/sb/dpa
50% Plius
50% Plus
50% Minus
50% Minus