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Scheinrechnungen im Baugewerbe: Wie der Fiskus jährlich über 100 Milliarden Euro verliert

swaine1988
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Autor: RT deutsch
Quelle: https://deutsch.rt.com/inland/...
2020-01-23, Ansichten 673
Scheinrechnungen im Baugewerbe: Wie der Fiskus jährlich über 100 Milliarden Euro verliert

Es ist ein offenes Geheimnis, dass es im Baugewerbe eine gehörige Portion an Schwarzarbeit gibt. Das Ausmaß überrascht dennoch: Laut einer Recherche durch Panorama 3 gehen dem Staat durch ein ausgeklügeltes Betrugssystem jährlich über 126 Milliarden Euro flöten.

Eine Anfrage der NDR-Sendung Panorama 3 brachte Dramatisches zutage: Laut Schätzungen werden in der Baubranche jährlich bis zu 126 Milliarden Euro schwarz erwirtschaftet. Die Schwarzarbeit werde vielfach durch ein ausgeklügeltes System von Scheinrechnungen verschleiert. Die Anfrage von Panorama 3 ging an die Generalzolldirektion Bonn, die nun erstmals Zahlen zu der systematischen Verschleierung herausgab.

So soll der Zoll in mehr als jedem zehnten Ermittlungsfall Hinweise auf gefälschte Rechnungen vorgefunden haben, mit denen die Schwarzarbeit verschleiert wurde. Laut dem NDR betrifft dies von insgesamt rund 18.000 Ermittlungsverfahren im Baugewerbe im vergangenen Jahr also mehr als 1.800 Fälle. Der Sender zitiert Professor Friedrich Schneider von der Universität Linz, laut welchem sich das Gesamtvolumen der Schwarzarbeit in der Baubranche jährlich auf rund 126 Milliarden Euro belaufen soll.

Dahinter stecke ein ausgeklügeltes System mit Scheinrechnungen, die in der Branche "Abdeckrechnungen" genannt werden sollen, da damit die schwarz entstandenen Kosten abgedeckt würden. Für diese Rechnungen gäbe es einen illegalen Markt, sogenannte "Servicegesellschaften" böten sie sogar an. Laut dem Bericht des NDR bestellten die Bauunternehmer bei einer derartigen "Servicegesellschaft" eine Scheinrechnung. Dann überweise das Bauunternehmen die Summe und erhalte später den Betrag abzüglich einer Provision von fünf bis zehn Prozent in bar zurück. Mit dieser gefälschten Rechnung könne der Bauunternehmer bei eventuellen Kontrollen behaupten, die Arbeit hätten nicht seine Angestellten gemacht, sondern ein Subunternehmer, so der Bericht weiter.

Doch damit nicht genug: Auch der sogenannte "Subunternehmer" kann offenbar nicht belangt werden. Ein internes Dokument aus Ermittlerkreisen soll laut dem NDR zeigen, warum Nachprüfungen oftmals ins Leere laufen. Der Betreiber der "Servicegesellschaft" habe für sich selbst wiederum ebenfalls eine derartige Rechnung "organisiert" und verweise einfach auf die nächste Firma in der Kette. An unterster Stelle, so schreiben die Ermittler laut dem NDR, stehe in der Regel eine bereits "beerdigte" Servicefirma, die von den Behörden nicht mehr überprüfbar sei. Diese Firmen, so der Beitrag weiter, existierten in der Regel nicht länger als ein Jahr, als Gesellschafter seien meist Strohleute oder schlicht gefälschte Personalien eingetragen. In der Regel äußerst langwierige Ermittlungen liefen deswegen am Ende ins Leere.

Das System funktioniere auch deshalb besonders gut, weil in Deutschland Barzahlungen im gewerblichen Bereich in unbegrenzter Höhe beim Finanzamt eingereicht werden könnten. Dafür reiche lediglich eine Quittung. Auf Nachfrage von Panorama 3 teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass es an den gewerblichen Barzahlungen dennoch weiter festhalten wolle.


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