Das Abschiebegefängnis in Dresden ist seit Dezember 2018 in Betrieb.
Dort stehen 58 Plätze zur Verfügung, darunter 24 Plätze für die Abschiebungshaft und 34 für den Ausreisegewahrsam.
Die Dauer der Unterbringung in der Haft ist auf höchstens 18 Monate begrenzt, beim Gewahrsam sind es maximal zehn Tage.
Haft und Gewahrsam sind für Ausländer gedacht, die zur Ausreise verpflichtet sind und bei denen es Hinweise gibt, dass sie untertauchen wollen.
ng/dpa