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Juristen des Bundestages: „Truppenpräsenz in Irak völkerrechtswidrig, wenn…“

swaine1988
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Autor: SputnikNews
Quelle: https://de.sputniknews.com/pol...
2020-01-13, Ansichten 573
Juristen des Bundestages: „Truppenpräsenz in Irak völkerrechtswidrig, wenn…“

Juristen des Bundestages: „Truppenpräsenz in Irak völkerrechtswidrig, wenn…“

Nun wurde die Einladung vom geschäftsführenden Premierminister des Iraks, Adel Abdel Mahdi, zunächst in einem Telefonat mit US-Außenminister Mike Pompeo zurückgenommen. Abdel Mahdi forderte die US-Regierung auf, eine Delegation nach Bagdad zu entsenden, die den „sicheren Abzug“ der US-Truppen organisieren solle.

Doch die USA erteilten der Forderung umgehend eine Absage. Das ging aus einer am Freitag in Washington veröffentlichten Erklärung des US-State Departments hervor:

„Eine beliebige Delegation, die wir in den Irak schicken, wird sich ausschließlich damit befassen, wie wir unsere strategische Partnerschaft wiederbeleben sowie wie und wo wir unsere Kräfte im Nahen Osten besser stationieren. Der Truppenabzug steht nicht zur Diskussion. Amerika ist eine Kraft des Guten im Nahen Osten“, heißt es in dem Papier.

Iraks Parlament hatte in einer Resolution alle ausländischen Truppen im Irak zum Abzug aufgerufen. Darauf stützte sich auch Abdel Mahdi am Donnerstagabend beim Telefonat mit Pompeo.

Verstößt die USA mit der Absage gegen das Völkerrecht?

Ob die USA mit ihrer Truppenpräsenz im Irak gegen das geltende Recht verstoßen, bleibt zunächst umstritten. Denn nach der Einschätzung der Völkerrechtler aus dem Bundestag müsse Bagdad die damalige irakische Einladung, „völkerrechtlich wirksam durch seinen Präsidenten vertreten“, zurücknehmen. Erst dann wäre die Truppenpräsenz völkerrechtswidrig, heißt es in der Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste.

Von einer Ausladung mit Unterstützung des irakischen Präsidenten Barham Salih, die als reine Formalie betrachtet werden kann, ist bislang nichts bekannt. Eine weitere völkerrechtliche Rechtsgrundlage könnte zudem der UN-Sicherheitsrat schaffen, indem dieser die ausländischen Truppen im Irak autorisiert, „die Aktivitäten terroristischer Gruppen, insbesondere des sogenannten IS* auf dem Territorium des Iraks nachhaltig einzudämmen“, so die Juristen.

* Terrororganisation, in Deutschland und Russland verboten 


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