ER

Urteil: Oberlandesgericht Bamberg legalisiert Kinderehen nach Scharia-Recht

swaine1988
+ 0 - 0 0
Autor: Manfred Ulex
Quelle: https://www.anonymousnews.org/...
2024-06-30, Ansichten 418
Urteil: Oberlandesgericht Bamberg legalisiert Kinderehen nach Scharia-Recht

Die neue Realität: Kinderehen in Deutschland

Eigentlich will die Bundesregierung entschiedener gegen Kinderehen vorgehen. Doch in Wirklichkeit begünstigen Staat und Justiz den Missbrauch von Kindern nach Scharia-Recht, wie ein Urteil des Oberlandesgericht Bamberg belegt.

von Manfred Ulex

Die Stadt Aschaffenburg kann noch bis zum 23. Juni Beschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG) einlegen, das fast überall als Kapitulation vor dem islamischen Recht – der Scharia – kritisiert wird. Unlängst hob das OLG eine Entscheidung des Familiengerichts Aschaffenburg auf und befand, dass eine Kinderehe unter syrischen Asylbewerbern rechtskräftig sei.

Das Aschaffenburger Jugendamt hatte die Ehe zwischen einem 15-jährigen syrischen Mädchen und einem 21-jährigen Landsmann – beide sind auch noch Cousine und Cousin – nicht anerkannt. Das Amt trennte das Mädchen von ihrem Gatten und übernahm die Vormundschaft. Wegen des Protestes des Ehemanns kam es zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht. Das Jugendamt argumentierte, dass das Mädchen die Tragweite der Eheschließung gar nicht ermessen und in dieser Ehe kein selbstbestimmtes Leben führen könne. Deshalb reklamierte die Behörde für sich das Recht, den Umgang des Mädchens mit ihrem Mann zu bestimmen.

Das Familiengericht entschied dann, dass nicht der Schutz einer nach islamischem Recht geschlossenen Ehe gelte, sondern das deutsche Gesetz zum Schutz Minderjähriger. Das Oberlandesgericht Bamberg kassierte aber diesen Beschluss, weil die Kinderehe ausweislich eines Zivilregisterauszugs und einer Bestätigung seitens des Scharia-Gerichts rechtskräftig sei.


50% Plius 50% Plus
50% Minus 50% Minus
+ 0 - 0

Roulette



Kommentare: 0
Name
Notwendig

@

Wenn Sie Nachrichten empfangen möchten. Unnötig

Kommentar schicken