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Rechtsgutachten bestätigt: "2G"- und "3G"-Regeln verstoßen gegen das Grundgesetz

swaine1988
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Autor: Günther Strauß
Quelle: https://www.anonymousnews.org/...
2021-11-12, Ansichten 782
Rechtsgutachten bestätigt:

Sämtliche 2G- und 3G-Regeln sind mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Die massiven Einschränkungen für sogenannte Ungeimpfte sind verfassungswidrig. Das stellt der Staatsrechtler Dietrich Murswiek in einem Rechtsgutachten fest. Er fordert als Konsequenz, alle Benachteiligungen “Ungeimpfter” durch “2G”-, “3G”- und andere Regeln sofort aufzuheben.

von Günther Strauß

“Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen.” Das ist das Fazit eines Rechtsgutachtens, das der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek im Auftrag der “Initiative freie Impfentscheidung e.V.” erstellt hat. Er fordert darin, alle Benachteiligungen sogenannter Ungeimpfter “müssen sofort aufgehoben werden”.

Die “2G”-Regel schließt Menschen vom öffentlichen Leben aus, denen keiner der Impfstoffe verabreicht wurde, die vor COVID-19 schützen sollen. Danach dürfen nur Geimpfte und von der Atemwegserkrankung Genesene öffentliche Räume betreten, an Veranstaltungen teilnehmen und Restaurants aufsuchen. Die “3G”-Regel lässt das auch für Menschen mit einem aktuellen Test zu. Doch ihnen werd laut Murswiek “die Teilnahme am öffentlichen Leben so sehr erschwert, dass sie faktisch weitgehend draußen bleiben müssen.”

Er stellt fest: “Diese Regelungen schränken die Freiheit der Ungeimpften auf schwerwiegende Weise ein.” Die “3G-Regel” und die seit Montag kostenpflichtigen Tests führten außerdem dazu, dass sehr vielen Menschen die Wahrnehmung ihrer Freiheitsausübung praktisch unmöglich gemacht werde.

“Im Übrigen wird sie so teuer, dass die Betreffenden größtenteils darauf verzichten werden – beispielsweise, wenn ein Cappuccino im Café nicht mehr für drei Euro zu haben ist, sondern einschließlich des Preises für den Test 18 oder 20 Euro kostet, oder wenn die Kosten für den Kinobesuch sich einschließlich des Tests mehr als verdoppeln.”

Indirekter Impfzwang

Der Staatsrechtler betrachtet die Einschränkungen für die Betroffenen als “indirekten Impfzwang”. “Diese Freiheitseinschränkungen verletzen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte, denn sie lassen sich nicht rechtfertigen.” Sie seien außerdem unverhältnismäßig. Für das offizielle Ziel dieser Maßnahmen, die COVID-19-Epidemie einzudämmen, um eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden, seien die Regeln nicht erforderlich.

Murswiek weist in seinem 111-seitigen Gutachten nach, dass “eine Gefahr für die Überlastung der Intensivstationen nicht besteht.” Auch um schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren, dürfe die Freiheit von Menschen nicht eingeschränkt werden, betont er. Dabei gehe es nicht um Gefahrenabwehr, sondern nur um “Optimierung des Gesundheitsschutzes im Sinne einer Risikovorsorge.” Der Staatsrechtler erinnert an Folgendes:

“Die Freiheit ist dem Einzelnen nach dem Grundgesetz kraft seiner Menschenwürde garantiert. Er erhält sie nicht erst dann von der Obrigkeit zugeteilt, wenn er beweisen kann, dass er vom Staat definierte Kriterien für seine Ungefährlichkeit erfüllt.”

Die durch die Regeln bewirkten Freiheitseinschränkungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene seien aus seiner Sicht “in ganz besonderem Maße unverhältnismäßig”. In diesen Altersgruppen führe eine Infektion mit SARS-CoV-2 “fast nie beziehungsweise selten zur Erforderlichkeit einer Intensivbehandlung.” Deshalb würden die Regeln bei diesen Altersgruppen “praktisch nichts” beitragen, um eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden.

Unrechtmäßiger Eingriff

In seinem Gutachten stellt Murswiek fest, dass die Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1) verstößt. Sie wäre nur dann gerechtfertigt, “wenn die Geimpften durch die Impfung sterile Immunität erlangt hätten und nur die Ungeimpften sich infizieren und das Virus weiterverbreiten könnten”.

Doch inzwischen sei wissenschaftlich belegt, dass die Injektion mit den experimentellen Stoffen gegen COVID-19 “nur sehr unvollständig vor Ansteckung schützt und dass der anfangs gegebene unvollständige Übertragungsschutz nach wenigen Monaten nachlässt und schon nach vier Monaten praktisch nicht mehr vorhanden ist.” Die Impfung vermittle keine sterile Immunität. “Auch Geimpfte können sich infizieren, infektiös werden und andere Menschen anstecken.” Murswiek belegt alle seine Aussagen im Gutachten mit zahlreichen Quellennachweisen.

Indem ungeimpfte Menschen benachteiligt werden, werde ein starker Druck auf sie ausgeübt, sich impfen zu lassen. Das bestätigte unter anderem Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) im Juli 2021 gegenüber der Bild-Zeitung. In einem Interview antwortete er auf die Frage, wie erreicht werden könne, dass sich mehr Menschen impfen lassen:

“Geimpfte werden definitiv mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte.”

Staatsrechtler Murswiek widerspricht in seinem Gutachten klar: “Der staatlich erzeugte Impfdruck ist verfassungsrechtlich als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über die körperliche Unversehrtheit sowie als Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz) einzustufen.” Auch das lasse sich nicht mit den verkündeten Zielen rechtfertigen, die Intensivstationen nicht überlasten und schwere Krankheitsverläufe verhindern zu wollen.

“Riesiges Humanexperiment”

Der indirekte Impfzwang sei unverhältnismäßig, “weil er das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bezüglich ihrer körperlichen Integrität äußerst schwerwiegend einschränkt und ihnen schwerwiegende Lebens- und Gesundheitsrisiken auferlegt.” Der Staat dürfe Menschen nicht zu ihrem eigenen Schutz vor COVID-19 zwingen. Zudem seien die Geimpften bereits durch die Injektion geschützt.

Der Staatsrechtler erinnert in seinem Gutachten auch daran, dass bisher keine denkbaren Langzeitrisiken der seit Ende 2020 eingesetzten experimentellen Stoffe gegen COVID-19 bekannt sind. Seine Schlussfolgerung: “Die massenhaften Impfungen haben insofern den Charakter eines riesigen Humanexperiments.” Eine direkte COVID-19-Impfpflicht würde deshalb gegen die Menschenwürdegarantie nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoßen.

Beim indirekten Impfzwang müsse laut Murswiek berücksichtigt werden, “dass die Teilnahme an einem medizinischen Menschenversuch nicht erzwungen werden darf”. Dass ungeimpfte Menschen im Quarantäne-Fall keine Verdienstausfallentschädigung erhalten sollen, verstärke das Gewicht der Freiheitseinschränkungen. “Mit dieser Maßnahme setzt der Staat in besonders deutlicher und zynischer Weise die Impfung als ‘Tor zur Freiheit’ ein.”

Umgedrehtes Freiheitsverständnis

Es gibt für Murswiek “keine verfassungsrechtlich tragfähige Rechtfertigung”, dass nur diejenigen ihre Freiheitsrechte wahrnehmen dürfen, die geimpft sind.

“Damit wird das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes umgedreht: Der Einzelne ist nicht mehr kraft seiner Menschenwürde frei, sondern er ist frei, weil er sich einem staatlichen Ansinnen unterwirft, dem Ansinnen, sich impfen zu lassen.”

Auch die „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ (ÄFI) unterstützen unterdessen Klagen gegen die “2G”-Regeln, bis hin zur Verfassungsbeschwerde. Der Verein hatte bereits die Aktion “#2Ggehtgarnicht” gestartet, welche mittlerweile über 1.000 Statements zusammengetragen hat.

Murswiek (Jahrgang 1948) war bis 2016 Professor für Staats- und Verwaltungsrecht (seit 1999 auch für Deutsches und Internationales Umweltrecht) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. und Direktor der Abteilung III (Staatsrecht) des Instituts für Öffentliches Recht. Er ist nach eigenen Angaben als Gutachter, Rechtsberater und Prozessvertreter im Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht tätig. Seit Mitte der 1980er Jahre berät er Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion in staats- und völkerrechtlichen Fragen. Rechtsgutachten und Prozessvertretungen hat er aber auch für andere Parteien oder Fraktionen übernommen.

Die “Initiative freie Impfentscheidung e. V.” wurden eigenen Angaben zufolge 2019 gegründet. Zum Anliegen des Vereins heißt es auf dessen Webseite: “Eine freie, mündige und verantwortungsbewusste Impfentscheidung ist nur auf der Basis von möglichst wahrheitsgetreuen Fakten und ohne Druck oder gar Zwang möglich. Die Masern-Impfpflicht, der Covid-19-Impfzwang und die weitgehend unseriöse Argumentation ihrer Befürworter stellen für uns einen unzulässigen Eingriff in die Selbstbestimmung und Menschenwürde dar.”


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