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Hochwasserkatastrophe: Keine Sondersitzung für Flutopfer im Bundestag

swaine1988
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Autor: Felix Krautkrämer
Quelle: https://www.anonymousnews.org/...
2021-10-14, Ansichten 678
Hochwasserkatastrophe: Keine Sondersitzung für Flutopfer im Bundestag

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Anders als nach den Hochwasserkatastrophen 2002 und 2013 wird der Bundestag nicht zu einer Sondersitzung wegen der Flut in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zusammenzukommen. Beantragt hatte dies die AfD, die anderen Fraktionen versagten ihr aber die Unterstützung für die notwenige Mehrheit.

von Felix Krautkrämer

Nach der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz reagierten Vertreter aller Parteien schockiert und bestürzt und sicherten den Betroffenen Hilfe und Unterstützung zu. Der Innenausschuß des Bundestags kam trotz Sommerpause zu einer Sondersitzung zusammen, um vor allem das Katastrophenmanagement des Bundes unter die Lupe zu nehmen.

Offen blieb jedoch die Frage, ob auch der gesamte Bundestag seine Ferien unterbricht, um sich zu einer Sondersitzung zu treffen. Auf dieser könnten dann beispielsweise mögliche Hilfen wie ein Aufbaufonds oder Nachbesserungen beim Katastrophenschutz besprochen werden. Eine solche Sitzung wäre aber auch nicht zuletzt ein symbolischer Akt gegenüber den Hochwasseropfern, um ihnen zu zeigen: Wir kümmern uns. Seht her, ihr seid in eurer Not nicht allein.

2002 und 2013 gab es Sondersitzungen

Doch seit gestern ist die Frage nach einer Unterbrechung der Sommerpause beantwortet. Es wird nach Informationen der Wochenzeitung Junge Freiheit keine Sondersitzung des Bundestags geben. Zwar hatte die AfD eine solche beantragt, sie verfügt aber nicht über die notwendige Mehrheit, damit diese auch zustande kommt. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hatte die anderen Fraktionen über das Anliegen der AfD informiert, von diesen aber Absagen erhalten.

Als Begründung soll unter anderem angeführt worden sein, daß sich schon verschiedene Ausschüsse mit der Katastrophe befaßten. Schäuble lehnte daraufhin den Antrag der AfD ab. Notwendig hierfür wäre ein Drittel der Bundestagsabgeordneten gewesen, es hätten also auch Parlamentarier anderer Parteien für den Antrag der AfD stimmen müssen. Auch der Bundespräsident oder die Bundeskanzlerin könnten die Einberufung des Bundestags zu einer Sondersitzung verlangen, von entsprechenden Vorhaben ist allerdings bislang nichts bekannt.

Und das, obwohl es nach den Hochwasserkatastrophen 2002 und 2013 jeweils Sondersitzungen des Bundestags gab. 2002 tagte das Parlament während der Sommerpause am 29. August für knapp vier Stunden auf Antrag der damals noch regierenden Fraktionen von SPD und Grünen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gab eine Regierungserklärung ab. Titel: „Den Opfern helfen – Gemeinsinn stärken.“

Merkel gedanklich schon im Ruhestand

Auch 2013 traf sich der Bundestag zu einer gut zweistündigen Sondersitzung. Diesmal auf Antrag der Unionsfraktion und ihrem Koalitionspartner FDP. Thema von Kanzlerin Angela Merkels (CDU) Regierungserklärung am 25. Juni kurz vor Beginn der Sommerpause: „Bewältigung der Hochwasserkatastrophe – Rasche Soforthilfe und zügiger Wiederaufbau.“

Warum Merkel nach der jüngsten Flutkatastrophe sich nicht ebenfalls in einer Regierungserklärung an die Bürger wendet, an ihren Gemeinsinn appelliert und den Betroffenen Mut zuspricht, ist unklar. Möglicherweise ist die Kanzlerin gedanklich aber einfach auch schon in ihrem bald beginnenden Ruhestand.


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