Sozialleistungen: Auch identitätslose Roma haben in Deutschland Anspruch nach Asylbewerberleistungsgesetz
Eingewanderte Roma haben auch dann Anspruch auf höhere Sozialleistungen, wenn sie ihre Identität nicht nachweisen können. Ein entsprechendes Urteil hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle gefällt. Laut der am Montag bekannt gewordenen Entscheidung muß der Landkreis Hildesheim den Antragstellern höhere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewähren.
Das Gericht wies damit die Beschwerde es Landkreises gegen einen Beschluß des dortigen Sozialgerichts zurück, berichtete die Nachrichtenagentur epd. Dieses hatte den Kreis verpflichtet, der sechsköpfigen Roma-Familie aus dem Kosovo ungekürzte Sozialleistungen auszuzahlen und ihnen Zugang zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem zu ermöglichen.
Die Familie hatte seit Jahren ihre Identität nicht nachweisen können. Sowohl der Kosovo als auch Serbien und Nord-Mazedonien bestätigten ihre Staatsangehörigkeit nicht. Deshalb verweigerte der Landkreis den Klägern seit 2015 die Zahlung der üblichen Sozialleistungen mit der Begründung, sie hätten keine Pässe vorgezeigt.
Das Landessozialgericht urteilte nun aber, daß der Familie eine Verweigerung bei der Beschaffung der Identitätspapiere nicht habe nachgewiesen werden können. Außerdem verwies die Behörde auf eine Richtlinie des UN-Flüchtlingskommissars zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs von Personen aus dem Kosovo, wonach in dem Land viele Roma nicht registriert seien.