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Erschwert Karlsruhe Massenüberwachung? BND bekundet größtes Interesse an Rechtssicherheit

swaine1988
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Autor: Paul Linke
Quelle: https://de.sputniknews.com/pol...
2020-05-20, Ansichten 735
Erschwert Karlsruhe Massenüberwachung? BND bekundet größtes Interesse an Rechtssicherheit

Journalisten haben in Karlsruhe ein Grundsatzurteil zur massenhaften Datenausspähung durch den BND erstritten. Der deutsche Auslandsgeheimdienst soll nun besser kontrolliert werden. Kritiker der anlasslosen Massenüberwachung begrüßen das Urteil. Überraschend zufrieden zeigt sich dennoch BND-Präsident Kahl. Auch Edward Snowden meldet sich zu Wort.

Bei Überwachungsaktivitäten muss sich der Bundesnachrichtendienst (BND) nun auch im Ausland an das Grundgesetz halten. Das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit schützten auch Ausländer, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe mit einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit gaben die Richter einer Klage der Menschenrechtsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ und mehrerer ausländischer Journalisten gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt, das diesen Punkt unberücksichtigt ließ. Das Gesetz muss nun bis spätestens Ende 2021 grundlegend überarbeitet werden.

Dem Urteil des BVerfG zufolge bleibt jedoch die anlasslose Massenüberwachung grundsätzlich möglich. Der künftige Gerichtspräsident Stephan Harbarth rechtfertigte das bei der Urteilsverkündung mit dem „überragenden öffentlichen Interesse an einer wirksamen Auslandsaufklärung im Interesse der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik“.

Gleichzeitig sahen die Richter die Überwachung aber auch als schweren Eingriff, „weil mit ihr heimlich in persönliche Kommunikationsbeziehungen eingedrungen wird“. Problematisch sei die enorme Streubreite. Diese sei „anlasslos gegenüber jedermann einsetzbar“.

Der Gesetzgeber müsse die BND-Befugnisse deshalb viel genauer regeln und begrenzen. Das betrifft unter anderem das Volumen der abgegriffenen Daten. Diese müssten von vornherein vorgegeben sein. Verbindungsdaten dürften höchstens ein halbes Jahr gespeichert werden. Die vertrauliche Kommunikation bestimmter Berufsgruppen wie Anwälte und Journalisten müsse besonders geschützt werden. Sehr private und intime Inhalte, die den BND-Mitarbeitern bekannt werden, sollen „unverzüglich“ gelöscht werden.

Auch für den Datenaustausch und die Kooperation mit ausländischen Partnern machen die Richter Vorgaben. Sie pochen in ihrem gut 140-seitigen Urteil insbesondere auf die „Einhaltung elementarer menschenrechtlicher Grundsätze“. Außerdem soll eine eigenständige, starke Kontrollinstanz geschaffen werden, die den Nachrichtendienst kontrolliert.

Großer Erfolg für Menschenrechtler

„Reporter ohne Grenzen“ sprach von einem großen Erfolg. „Wir freuen uns, dass Karlsruhe der ausufernden Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes im Ausland einen Riegel vorschiebt“, sagte Geschäftsführer Christian Mihr.

Koordiniert hatte die Klage die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF). Ihr Vorsitzende Ulf Buermeyer erklärte, „dass deutsche Behörden auch im Ausland an die Grundrechte gebunden sind, stärkt die Menschenrechte weltweit erheblich – und auch die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der Welt.“

„Niederlage für Bundesregierung“

Die Richter des Ersten Senats entschieden zum ersten Mal, dass der deutsche Staat in seinem Handeln immer an die Grundrechte gebunden ist – „unabhängig davon, an welchem Ort, gegenüber wem und in welcher Form“. Sie begründen das mit den neuen technischen Möglichkeiten und der weltweiten Vernetzung. Gleichzeitig erkennen sie an, dass dadurch auch die Bedrohungen aus dem Ausland erheblich zugenommen haben.

Das BND-Urteil sei eine „schwere Niederlage für Bundesregierung und Koalition“, sagt André Hahn, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für Geheimdienste namens der Linksfraktion im Bundestag. „Ausdrücklich“ begrüßt er auch die Entscheidung des Ersten Senats, wonach eine Berufung auf die sogenannte „Third-Party-Rule“ einer unabhängigen und objektiv-rechtlichen Kontrolle nicht länger im Wege stehen dürfe.

„Bislang hat die Bundesregierung den Kontrollgremien stets elementare Informationen über Kooperationen des BND mit anderen Auslandsgeheimdiensten unter Berufung auf diese Vereinbarung, nach der solche Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, vorenthalten. Das wird nun nicht mehr möglich sein.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2016 die sogenannte „Third-Party-Rule“ akzeptiert. Die Bundesregierung definiert diese als eine „allgemein anerkannte Verhaltensregel der internationalen Kooperation im Sicherheits- und Nachrichtenbereich“. Dabei handelt es sich nach der Auffassung der Regierung nicht um ein absolutes Verbot der Weitergabe von Informationen, sondern um ein „Verbot mit Zustimmungsvorbehalt“. Die Einhaltung der „Third-Party-Rule“ und des Verwendungs- und Weitergabevorbehalts sei „Geschäftsgrundlage für die vertrauensvolle Kooperation zwischen Nachrichtendiensten in der internationalen Zusammenarbeit“. Nach Einschätzung von Experten würde der deutsche Auslandsgeheimdienst möglicherweise keine Informationen mehr von befreundeten Diensten erhalten, wenn er diese Regel brechen würde. Somit zeichnet sich hier eine Grauzone ab, die eine umfassende Kontrolle der nachrichtendienstlichen Arbeit massiv erschweren könnte.

„Niemand hat ein größeres Interesse …“

Trotzdem zeigt sich der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Dr. Bruno Kahl, überraschend zufrieden. So habe das Bundesverfassungsgericht dabei die strategische Fernmeldeaufklärung des BND nicht nur im Grundsatz mit dem Grundgesetz für vereinbar gehalten, sondern ihre „große Bedeutung“ für die außenpolitische Handlungsfähigkeit und für die „Sicherheit der Bundesrepublik“ unterstrichen, erklärte Kahl in einer schriftlichen Stellungnahme am Dienstag.

„Niemand hat ein größeres Interesse daran, auf rechtlich sicherem Grunde zu handeln, als der BND selbst. Diese rechtlichen Grundlagen hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heute verkündeten Urteil neu vermessen.“

Die Bundesregierung geht hingegen davon aus, dass der Bundesnachrichtendienst seine Aufgaben auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts uneingeschränkt erledigen kann. Das Gericht habe für die erforderliche Reform des BND-Gesetzes einen sehr umfassenden Kriterienkatalog vorgetragen, sagte Staatssekretär Johannes Geismann am Dienstag in Karlsruhe. Das müsse man sich in Ruhe anschauen. Er sei aber „zuversichtlich, dass wir da auch entsprechend eine vernünftige Regelung finden werden, um dem BND seine Aufgabenerfüllung weiterhin möglich zu machen“.

Doch auch Kritik wurde an der Entscheidung des obersten Verfassungsorgans laut. Der Anwärter auf den Posten des CDU-Vorsitzenden, Norbert Röttgen, hält das Urteil für „schwer vermittelbar“. „Indem das Gericht die BND-Abhörpraxis im Ausland kippt, wirft es erhebliche Fragen an unsere strategische Operations- und Kooperationsfähigkeit auf, und das in einer Zeit, in der Aggression von außen immer komplexer wird“, schrieb der CDU-Abgeordnete via Twitter.

Snowden: „Ein Schritt in die richtige Richtung“

Ausgelöst wurde der Rechtsstreit um die BND-Gesetzesreform unter anderem durch detaillierte Informationen von Edward Snowden über die Massenüberwachung in erster Linie durch US-amerikanische und britische Geheimdienste. Auch er meldete sich am Dienstag zu Wort:  

„Mit meinen Enthüllungen von 2013 zur globalen Massenüberwachung wollte ich nicht nur die Weltöffentlichkeit darüber aufklären, in welchem Ausmaß unsere Gesetze gebrochen und unsere Rechte verletzt wurden. Ich wollte vielmehr auch eine Beweisgrundlage für Gerichte schaffen, damit sie – angeregt durch die Zivilgesellschaft – der zweifelhaften Verfassungsmäßigkeit dieser lange vertuschten Aktivitäten etwas entgegensetzen.“

Somit sei das heutige BVerfG-Urteil „ein Schritt in die richtige Richtung“. Massenüberwachung finde statt, auf der „grundlegendsten Ebene, wenn große Gruppen Unschuldiger kontinuierlich beobachtet werden“. Die Hoffnung dahinter sei, „dass Agenten – sowohl befreundete als auch befeindete – Brocken nützlicher (oder auch nur eingebildeter) Information in den immer perfekteren Aufzeichnungen über unsere Privatleben finden. Ich hoffe, dass sich andere Staaten am heutigen Gerichtsurteil ein Beispiel nehmen und dass auch internationale Standards entwickelt werden, um den Aufbau solcher Systeme zu verbieten“, betonte Snowden in einer Pressemitteilung.

„Wenn überhaupt“, dürfe geheimdienstliche Überwachung nur stattfinden, wenn sie ein sorgfältig definiertes Ziel habe und in einem förmlichen, gerichtlichen Verfahren genehmigt worden sei. „Gerade in Zeiten von Angst und Krankheit ist es wichtig, dass Gesellschaften sich ihrer Freiheit bewusst sind, sie verteidigen und nicht gegen die traditionell unzuverlässige Versprechung eintauschen, dass der Weg zu mehr Sicherheit über den Handel mit unserer Freiheit führt“, findet der Whistleblower, der sich seit August 2013 im russischen Exil befindet.


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