Die Suche nach Arbeit ziehe viele Menschen nach Deutschland, so der SVR im Faktenüberblick über die Motive der Zugewanderten. Diese würden aber bei Bürgern anderer EU-Staaten nicht zentral erfasst. Das erfolge bei jenen aus allen anderen Staaten, sogenannten Drittstaaten. EU-Ausländer würden den verfügbaren Angaben nach vor allem aus familiären Gründen und auf Arbeitssuche zuwandern.
Die größte Gruppe der Nicht-EU-Ausländer sei 2018 nach Deutschland gekommen, um Asyl zu beantragen. Diese rund 130.000 Menschen seien vor allem aus Syrien, dem Irak und dem Iran eingewandert. Ihre Zahl habe im Vergleich zu den Vorjahren abgenommen. Etwas über ein Drittel der Antragssteller habe einen Schutzstatus zugesprochen bekommen, der einen befristeten Aufenthalt erlaubt.
Auf Platz 2 der Zuwanderungsgründe liegt den Angaben zufolge die Familienzusammenführung (etwa 97.000 Menschen). Die Suche nach Arbeit folgt auf Platz 3 (fast 61.000 Menschen). Etwa 58.000 Menschen aus Nicht-EU-Staaten kämen, um hierzulande eine Ausbildung aufzunehmen.
Der SVR-Faktenüberblick macht auch Angaben zu Beschäftigung und Qualifikation der Zuwandernden. Unter diesen habe bis 2014 der Anteil der Hochgebildeten mit einem akademischen Abschluss bei 37 Prozent gelegen. Das sei deutlich höher als der entsprechende Anteil in der deutschen Bevölkerung (21 Prozent) gewesen. Bei denen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung habe das Verhältnis aber bei 27 zu 68 Prozent gelegen, bei jenen ohne Ausbildung bei 33 zu 9 Prozent.
Unter den zwischen 2013 bis Anfang 2016 in die Bundesrepublik Geflüchteten seien aber nur 11 Prozent mit einem Abschluss einer Hochschule oder höher gewesen. Nur 5 Prozent hätten eine Berufsausbildung angegeben. Die Unterschiede zur Gesamtbevölkerung in Deutschland sind laut SVR dadurch verursacht, dass in den Herkunftsländern kein vergleichbares Ausbildungssystem existiert und viele Berufe ohne formale Ausbildung ausgeübt werden.
Zugewanderte der ersten Generation waren den Angaben nach 2018 seltener erwerbstätig als Menschen ohne Migrationshintergrund. Ursache sei, dass in den letzten Jahren viele Asylsuchende eingereist sind, die zunächst eine geringere Erwerbstätigenquote aufweisen. Sie dürfen frühestens erst nach 3 Monaten ihres Aufenthaltes eine offizielle Arbeit aufnehmen, und dann auch nicht in jedem Fall. Für Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ gilt seit dem 24. Oktober 2015 gar ein Arbeitsverbot.
Unter den bereits länger hier lebenden Zugewanderten sowie unter Menschen der zweiten Generation, die in Deutschland geboren sind, ist laut SVR die Erwerbsbeteiligung im Vergleich höher. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen sei jeweils niedriger, aber in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Dem Faktenüberblick nach bleiben aber Menschen mit Migrationshintergrund in gehobenen Berufsstellungen unterrepräsentiert.
Der Sachverständigenrat ist eine Initiative der Stiftung Mercator, VolkswagenStiftung, Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland.
tg