EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident Charles Michel unterzeichneten am 24. Januar das Abkommen über den Austritt Großbritanniens aus der EU.
Die Gestaltung der Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland war Hauptstreitpunkt in den Verhandlungen zum EU-Austritt Großbritanniens. Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich stellten im Rahmen der Austrittsverhandlungen gemeinsam fest, dass die Grenze der Republik Irland zu Nordirland eine Grenze ohne sichtbare generelle Kontrollen bleiben soll.
Da an einer Außengrenze der Europäischen Union zwingend generelle Warenkontrollen stattfinden müssen, wurde im Brexit-Vertragsentwurf die sogenannte „Backstop-Klausel“ hinterlegt. Sie sah vor, dass Großbritannien nach seinem Austritt zunächst in der Europäischen Zollunion verbleiben sollte. Dies stieß bei Brexit-Befürwortern im britischen Unterhaus im Dezember 2018 auf erheblichen Widerstand.
Im Brexit-Abkommen wurde schließlich eine Art Rückversicherung formuliert, die eine harte innerirische Zollgrenze verhindern soll. Nordirland bleibt demnach faktisches Mitglied der europäischen Zollunion, bis ein entsprechendes Freihandelsabkommen vereinbart wird.
mo/sb/dpa/rtr