Im vergangenen Jahr hat das BKA Gesichtserkennungssysteme von fünf Herstellern getestet. Der Auftrag für ein neues System soll noch vor Ende März erteilt werden. Eingesetzt werden könnte die Software etwa bei polizeilichen Ermittlungsarbeiten oder im polizeilichen Erkennungsdienst. Die genaue Funktionsweise der Systeme sei dem BKA nicht bekannt, heißt es weiter. Allerdings kämen dabei „Methoden des maschinellen Lernens“ zum Einsatz.
Laut Hunko darf das BKA keine Software verwenden, deren Funktionsweise es nicht kenne, da sie tief in Persönlichkeitsrechte eingreife. Der Quellcode dürfe hier nicht das Betriebsgeheimnis des Herstellers bleiben – andernfalls müsse das Innenministerium diesen „Blindflug“ stoppen.
aa/sb/dpa
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