In Deutschland verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung auf allen Ebenen des Arbeitslebens. Rund ein Viertel der
Diskriminierungserfahrungen im Arbeitsleben werden den Angaben der Bundesstelle zufolge während der Arbeitssuche und bei Bewerbungen gemacht. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) misst anonymisierten Bewerbungen in der betrieblichen Praxis keine wesentliche Rolle bei. Transparenz und eine klare Unternehmenspolitik trügen nachhaltiger gegen Diskriminierung bei, so das Argument.
aa/sb/dpa
50% Plius
50% Plus
50% Minus
50% Minus