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„Das geht zu weit“: Putin beklagt „unrechtmäßige Urteile“ des Europäischen Gerichtshofs

swaine1988
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Autor: SputnikNews
Quelle: https://de.sputniknews.com/pol...
2020-01-18, Ansichten 632
„Das geht zu weit“: Putin beklagt „unrechtmäßige Urteile“ des Europäischen Gerichtshofs

„Das geht zu weit“: Putin beklagt „unrechtmäßige Urteile“ des Europäischen Gerichtshofs

Putin zufolge kann manch einer im Westen der Versuchung nicht widerstehen, Russland von außen her zu leiten. Aber es sei nicht akzeptabel, wenn aus dem Ausland Russland aufgezwungen werde, was es zu tun habe. „Das geht zu weit, das ist unangemessen“, sagte der Präsident.

Der in Straßburg ansässige Gerichtshof ist ein Kontrollmechanismus der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die auch als Europäische Menschenrechtskonvention bekannt ist. Die Staaten, die die Konvention unterzeichnet haben, entsenden jeweils einen Richter in das Gremium.

Putins Rede zur Lage der Nation

Die von Präsident Putin in seiner Rede zur Lage der Nation am Mittwoch initiierten Verfassungsänderungen haben unter anderem zum Ziel, das Grundgesetz Russlands mit internationalen Verträgen und Beschlüssen in Einklang zu bringen. Internationale Dokumente könnten einen Vorrang gegenüber einfachen russischen Gesetzen haben, aber keinesfalls gegenüber der Verfassung, sagte Putin in der Sitzung.

„Wenn ein internationaler Vertrag, welcher Art auch immer, der Verfassung zuwiderläuft, darf er nicht unterzeichnet werden. Sollte aber festgestellt werden, dass ein bereits unterschriebener Vertrag mit der Verfassung Russlands nicht kompatibel ist, wird er auf dem Territorium der Russischen Föderation nicht in Kraft treten“, betonte der Präsident.

Putin regt Volksabstimmung an

Über diese und alle anderen vorgeschlagenen Verfassungsänderungen soll auf Putins Wunsch bei einer landesweiten Volksabstimmung entschieden werden. Zur Vorbereitung konkreter Novellen zum Grundgesetz wurde eine zuständige Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, zu der 75 Parlamentarier, Juristen, Vertreter des öffentlichen Lebens, Kunstschaffende und Sportler gehören.

am/ta


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