Im zweiten Yukos-Fall wurden Chodorkowski und Lebedew 2010 wegen Unterschlagung und Steuerhinterziehung für schuldig befunden und zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Am 19. Dezember 2013 begnadigte der russische Präsident Wladimir Putin den ehemaligen Yukos-Direktor Chodorkowski überraschend im Rahmen einer Amnestie. Bereits am folgenden Tag wurde der Oligarch freigelassen und reiste nach Deutschland und später in die Schweiz aus. Eine wesentliche Rolle als Vermittler hatte der ehemalige deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher gespielt. Der Mitangeklagte Lebedew wurde 2014 freigelassen.
Bei dem neuen Anlauf von Chodorkowski gemeinsam mit seinem ehemaligen Teilhaber Lebedew vor dem Europäischen Gerichtshof ging es um den zweiten Yukos-Fall.
Auf seinem Facebook-Profil bemüht sich der Millionär das Gerichtsurteil positiv darzustellen:
„Entscheidungen des EGMR haben nun in allen Teilen des Prozesses anerkannt, dass das, was die russischen Behörden in Bezug auf mich und meine Kollegen getan haben, kein ‚faires Verfahren‘ war“, so Chodorkowski auf Facebook.
Etwas kryptisch drückte sich der Oligarch zur Ablehnung der „politischen Motivation“ des Gerichts aus:
„Ja, es ist uns nicht gelungen, dem EGMR zu beweisen, dass die Gründe für dieses pseudorechtliche Banditentum politischer Natur waren, obwohl dies bereits durch eine Reihe internationaler Entscheidungen anerkannt wurde.
Offen gesagt bin mir jetzt selbst nicht mehr ganz sicher, was das Wichtigste war - die Angst vor politischer Konkurrenz oder die elementare Gier des Kreml-Rudels, die den russischen Staat gepackt hatte“, so der ehemalige Yukos-Chef auf Facebook.