Laut „Aerotelegraph“ geht es um einen DAT-Flug von Palermo nach Lampedusa, der am 14. Januar wegen technischer Probleme abgesagt wurde. Laut der Fluggastrechte-Verordnung 261 haben Passagiere in solch einem Fall Anspruch auf 250 Euro Entschädigung.
„Wir haben die Forderung von zwei italienischen Passagieren erhalten, die mit diesem Hund gereist sind“, so der Airline-Chef weiter. Für den Hund habe das Paar ein Ticket für 27 Euro gekauft. An die beiden Hundebesitzer seien bereits je 250 Euro Entschädigung gezahlt worden, für Jack aber bislang noch nicht. Die Airline habe die Zahlung nicht zurückgewiesen, suche aber eine rechtliche Lösung.
„Wir haben den Ratschlag erhalten, dass wir zahlen müssen. (…) Der Hund gilt aber als Eigentum. Sie können keine Entschädigung fordern für Eigentum“, sagte der Airline-Chef.
In der besagten EU-Verordnung ist jedoch nicht festgelegt, dass der Fluggast ein Mensch sein müsse. Darin ist lediglich von einem Passagier und Fluggast die Rede, der über die entsprechenden Reisedokumente verfügen müsse, um Ansprüche zu haben. Für Jack habe es diese Unterlagen gegeben.
Die Chefin des Interessenverbands European Regions Airline Association, Montserrat Barriga, hatte bereits vor einigen Tagen die Forderung kritisiert: „Das ist ein weiterer Beleg dafür, wie sich die Gier von einigen nachteilig auf die Arbeit von Airlines auswirkt“, schrieb sie auf Twitter und verwies damit auch auf zu hohe Entschädigungszahlungen, die Manager einiger insolvent gewordener Airlines in den letzten Jahren beklagt hätten.
In Zukunft könnten auch andere Fluggäste von der Formulierungslücke Gebrauch machen. Die EU soll bereits an einer Neufassung der Regelung arbeiten.
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